Gute Leistung muss gut bezahlt werden
Einheitlicher Bewertungsmaßstab mit aktuellen Punktangaben, Eurobeträgen mit dem erhöhten neuen Orientierungswert, Hinweisen auf entsprechende Leistungen in der GOÄ. Stand des EBM nach KBV Dezember 2020 - Januar 2021. Alle relevanten Informationen für die erfolgreich optimierte Abrechnung im Praxisalltag: korrekt, verlässlich, vollständig.
Mit Aktualisierungsservice: Alle aktuellen Änderungen und Ergänzungen nach Redaktionsschluss und zu jedem Quartal als pdf auf www.springermedizin.de/HermannsEBM und zusätzlich ein Überblick über OPS-Codierungen auf www.springermedizin.de/ops-codierungen
Aus dem Inhalt
- Kommentierung der einzelnen Leistungspositionen mit Ausschlüssen Aktuelle Gerichtsurteile zur Gebührenordnung und vertragsärztlichen Tätigkeit.
- Praktische Abrechnungstipps, Auslegungshinweise, Beschlüsse, Richtlinien u.a. von KBV und regionalen KVen; G-BA; Sozialgesetzbuch (SGB).
- PLUS kurze Richtlinien und Übersichtstabellen einzelner Leistungsbereiche.
About the Author: Der Herausgeber
Dr. med. Peter M. Hermanns, Facharzt für Allgemeinmedizin; seit 1985 Geschäftsführer der Agentur medical text Dr. Hermanns in München und des medizinischen Online-Dienstes http: //www.medical-text.de.
Unter Mitarbeit von:
Dr. med. Wolfgang Meierin, Facharzt für Innere Medizin mit Zusatzqualifikation Medizinische Begutachtung, Notfallmedizin
Dr. Wolfgang Landendörfer, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Honorarbeauftragter des BVKJ in Bayern und Mitglied im Honorarausschuss des BVKJ
Dr. Reinhard Bartezky, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Landesverbandsvorsitzender LV Berlin und Mitglied im Bundesvorstand (BVKJ)
Dr. Jürgen Büttner, Facharzt für Allgemeinmedizin, Zusatzbezeichnungen: Betriebsmedizin, Chirotherapie, Sportmedizin; erster stv. Landesvorsitzender und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des Hausärzteverbandes
Constanze Barufke, Fachanwältin für Medizinrecht, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Sonja Mizich, Mitglied im Team des BKVJ-Service GmbH über Verhandlungen von Selektivverträgen in Bayern